Friday, January 31, 2003

ZÜRICH

Tagesanzeiger: Gefängnis bedingt für Sprayer

Gefängnis bedingt für Sprayer

Ein 21-Jähriger hat 140 Hausmauern besprayt. Das Gericht hat ihn mit acht Monaten Gefängnis bedingt bestraft.

Es sei aus «Lust am Malen», «künstlerischem Trieb», «Aufklärungstrieb» und «angestauter Frustration» geschehen, erklärte der 21-jährige Dekorationsgestalterlehrling gestern vor dem Bezirksgericht Zürich. Zwischen November 2000 und Dezember 2001 muss er jede dritte Nacht zur Spraydose gegriffen haben. Die Anklageschrift listet 136 Fälle auf, in denen der junge Mann vor allem in den Kreisen 7 und 8 Mauern, Gartenzäune sowie Abfallkübel mit seiner Spraydose verziert hat. Er richtete dabei einen Schaden von 156 000 Franken an.

In einer dieser nächtlichen Aktionen erwischte ihn die Polizei. Die Ermittlungen waren aufwändig, weil nur wenige Geschädigte Anzeige erstattet hatten. Geholfen haben Fotos und Skizzen seines Markenzeichens, welche die Polizei bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte und auf Grund deren sie sich in der Stadt auf Spurensuche machte.

Der zuständige Bezirksanwalt wollte den Sprayer mit zwölf Monaten Gefängnis bedingt bestrafen. Seine Verteidigerin bestritt nicht, dass ihr Mandant schuldig sei, argumentierte aber, der Schaden sei zu hoch beziffert. Das sahen die Richter anders und verurteilten den Sprayer zu acht Monaten Gefängnis bedingt. (ue)


"Mit einem bisschen Glück und einem leeren Vorstrafenregister kriegt man 8 Monate bedingt für eine Vergewaltigung oder Totschlag, ist das wirklich verhältnissmässig?"

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