Friday, August 09, 2002

HEISE: Gericht bezeichnet das von Karlsruhe erlassene Verbot für "Punks", einen öffentlichen Platz zu betreten, als rechtswidrig

In Karlsruhe wurde ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für einen öffentlichen Platz erlassen.Es gilt für Personen die der Punkszene anzurechnen sind. Geschätsleute fühlten sich gestört. Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt dass das Verbot wahrscheinlich Rechtswiedrig ist.

Ein weiteres Beispiel für die privatisierung Öffentlicher-Flächen. Als nächstes werden auch alle Arbeitslosen, Armen, Kranken und sonstwie auffällige Personen in Geschäftsviertel verboten damit der Rest schön konsumieren kann.
Das stimmt mich nachdenklich.

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